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Beurlaubungen

Über Urlaubsanträge für einen Schultag entscheidet die Klassenleitung.
Über die Befreiung einer Schülerin oder eines Schülers über zwei und mehr Tage entscheidet die Schulleitung. 

Eine Befreiung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist von den Erziehungsberechtigten selbst zu stellen.
 

Gründe für eine Unterrichtsbefreiung sind die

 

  1. Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen,

  2. Krankheit und Arztbesuch,

  3. Kuraufenthalte,

  4. schwere Erkrankungen oder ein Todesfall innerhalb der Familie,

  5. Heirat,

  6. Taufe,

  7. Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie,

  8. aktive Teilnahme des Schülers an Sportwettkämpfen oder an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben,

  9. Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit.

     

Für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern müssen strenge Maßstäbe angelegt werden: Familienurlaub ist grundsätzlich in den Ferien zu unternehmen. Gleiches gilt für den Beantragungszeitraum vor und nach den Ferien. Zu diesem Zeitpunkt sind Beurlaubungen grundsätzlich nicht möglich.