Stadt Osnabrück

50. Infektionsschutzrechtliche Allgemeinverfügung

(als PDF Download)

 PDF Download: Anmeldeformular für 2022

 

 

Presse-Information

Grundschulen bleiben am Montag, 26. April, im Szenario B geöffnet

Auch in Förderschulen GE und Abschlussklassen findet Wechselunterricht statt

 

23.04.2021. Im Infektionsschutzgesetz des Bundes ist für den Wechsel von Grundschulen in den Distanzunterricht eine 7-Tage-Inzidenz von 165 oder mehr nach den Werten des Robert-Koch-Instituts (RKI) maßgeblich. Weil dieser Wert am heutigen Freitag in Osnabrück lediglich bei 151,9 liegt, steht fest, dass in den Grundschulen, Förderschulen GE und Abschlussklassen am Montag, 26. April, wie bisher das Szenario B, also Wechselunterricht in geteilten Klassen, gilt.

 

Hintergrund ist, dass nach dem Infektionsschutzgesetz die Werte des RKI herangezogen werden. Diese geben den Inzidenzwert in der Regel niedriger an als das Land Niedersachsen. Weitere Informationen dazu, ob auch Grundschulen in den Distanzunterricht wechseln müssen, kann die Stadt Osnabrück am Montag geben.

 

Für Kitas und Horte ändert sich nichts.

Referat Kommunikation,

Repräsentation und Internationales

Rathaus / Bierstraße 28

49074 Osnabrück

Telefax: 0541 323-4353

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www.osnabrueck.de

 

Ihre Ansprechpartner

Dr. Sven Jürgensen

Pressesprecher

Telefon: 0541 323-4305

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Gerhard Meyering

Telefon: 0541 323-4558

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Simon Vonstein

Telefon: 0541 323-4557

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Silke Brickwedde

Telefon: 0541 323-2328

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Nina Hoss

Telefon: 0541 323-4681

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Liebe Eltern,

 

der Unterricht findet morgen statt !

Ab Mittwoch ist dann Szenario C !

Nur die 4. Klassen haben weiterhin Wechselunterricht !

Schulleitung

 

 

 

 

 

Hannover, 22.April2021

Sehr geehrte Eltern,

sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

sicher haben Sie die Debatte um eine bundesweite „Notbremse“ in den Medien verfolgt. Gerne möchte ich Sie informieren, welche Auswirkungen die dort formulierten Regelungen für die Schulen in Niedersachsen haben. Ich kann Ihnen dazu -Stand heute -folgendes mitteilen: Die gestern vom Bundestag verabschiedete Änderung des Infektionsschutzgesetzes sieht eine strengere Regelung für die Jahrgänge 1 bis 3 des Primarbereichs vor, als sie bisher in Niedersachsen angewendet wird. Da wir an diese Gesetzgebung gebunden sind, sie allenfalls verschärfen, aber nicht eigenmächtig lockern dürfen, bedeutet das ab Montag folgendes:

Wenn in einem Landkreis (bzw. Region, kreisfreie Stadt) an drei aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert von 165 überschritten wird, wechseln die Jahrgänge 1 bis 3 der Grund-und Förderschulen ins Distanzlernen (Szenario C). Eine Notbetreuung wird wie gewohnt angeboten.

Für alle anderen Jahrgänge und Schulformen ändert sich in Niedersachsen zunächst nichts, das heißt also in der Übersicht:

Jahrgang 4 des Primarbereichs,Abschlussklassen, Förderschulen GE,Tagesbildungsstätten

unabhängigvon der Inzidenz Szenario B

Jahrgänge 1 bis 3 des Primarbereichs

Inzidenz unter 165 Szenario B

Inzidenz über 165 Szenario C

Alle anderen Schulformen und Jahrgänge

Inzidenz unter 100 Szenario B

Inzidenz über 100 Szenario C

Bitte beachten Sie, dass zukünftig bundesweit einheitlich die Werte des RKI ausschlaggebend sein werden. Sie finden sie unter www.rki.de/inzidenzen. Ein Szenarienwechsel erfolgt durch Allgemeinverfügung des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten bzw. an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird. Es bleibt dabei, dass die zuständigen Behörden vor Ort strengere Maßnahmen erlassen können, wenn es aus ihrer Sicht notwendig erscheint.

Wir behalten in Niedersachsen unsere Linie grundsätzlich bei und gehen wie geplant einen Schritt nach dem anderen. Das bedeutet: Wir werten die regelmäßigen Testungen aus, um datenbasiert entscheiden zu können, welche Perspektiven sich durch diesen zusätzlichen Baustein des Infektionsschutzes für eine Ausweitung des Präsenzunterrichts ergeben. Es gilt auch weiterhin, umsichtig und überlegt vorzugehen. Dabei bleibt es unser erklärtes Ziel, so schnell wie möglich und verantwortbar wieder mehr gemeinsames Lernen für alle Schülerinnen und Schüler anbieten zu können. Darauf fokussieren wir alle unsere Anstrengungen und ich bin sehr froh, Sie als Eltern dabei an unserer Seite zu wissen.

In den letzten Wochen hat der Versand von Testkits, die vor der Verteilung erst aus Einzelkomponenten zusammengestellt werden mussten, quer durch alle Schulformen für großen Unmut gesorgt. Ich habe Verständnis für diesen Ärger und bedauere die zusätzliche Belastung dieser Schulen.

Im Logistikzentrum Niedersachsen muss die immense Herausforderung bewältigt werden, wöchentlich mehrere Millionen Testkits umzuschlagen. Hier müssen oftmals sehr schnelle und sehr pragmatische Entscheidungen getroffen werden, um rechtzeitig Tests in ausreichender Menge an die Schulen zu bringen. Ich bitte Sie deshalb herzlich um Verständnis und eine gewisse Nachsicht, wenn die Umsetzung aus Ihrer Sicht verbesserungswürdig erscheint. Uns wurde von den verantwortlichen Stellen zugesichert, dass die Belieferung mit Einzelkomponenten in Großpackungen in der kommenden Woche ausläuft und keine weiteren Bestellungen dieser Art für Schulen vorgesehen sind. Lieferengpässe, nicht eingehaltene Herstellerzusagen und Schwierigkeiten bei der Zollabwicklung können allerdings auch weiterhin für Schwierigkeiten sorgen, das liegt nicht in unserer Hand.

Über die Auswertung der Testungen und die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen beraten wir kurzfristig auf allen Ebenen und informieren Sie wie gewohnt zeitnah über die Ergebnisse. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute, bleiben Sie bitte gesund!

Mit freundlichen Grüßen

 

 
 
 
 
 

 
 
 
Hannover, 22.April2021
 
Sehr geehrte Eltern,
sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
 
sicher haben Sie die Debatte um eine bundesweite „Notbremse“ in den Medien verfolgt. Ich möchte Ihnen heute mitteilen, was das geänderte Gesetz für die Schulen in Niedersachsen bedeutet:
 
Für die Klassen 1 bis 3 wird die Regelung strenger. Sie wechseln ab einer Inzidenz von 165 ins Homeschooling (Szenario C). Es gibt eine Notbetreuung.
 
Für alle anderen Jahrgänge und Schulformen ändert sich in Niedersachsen erst einmal nichts.
 
 
Übersicht der Regelungen:
 
Klasse4 der Grund-und Förderschulen,Abschlussklassen, Förderschulen GE,Tagesbildungsstätten
 
unabhängig von der Inzidenz - Szenario B
 
Klassen 1-3 der Grund-und Förderschulen
Inzidenz unter 165 - Szenario B
Inzidenz über 165  - Szenario C
 
 
Alle anderen Schulformen und Jahrgänge
 
Inzidenz unter 100 - Szenario B
Inzidenz über 100  - Szenario C
 
Es gilt der Wert, den das RKI herausgibt. Sie finden sie unter www.rki.de/inzidenzen. EinenSzenarienwechsel gibt der Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt bekannt, wenn der Grenzwert an drei Tagen überschritten bzw. an fünf Tagen unterschritten wird. Die Behörden vor Ort können auch strengere Maßnahmen anordnen.
 
Wir bleiben in Niedersachsen dabei, einen Schritt nach dem anderenzu gehen. Das bedeutet: Wir werten die regelmäßigen Testungen aus undentscheiden dann, ob wieder mehr Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler möglich ist. Das bleibt unser Ziel.
Wir wollen so viel gemeinsames Lernen, wie der Infektionsschutz zulässt. Dabei bleiben wir vorsichtig.
 
In den letzten Wochen haben einige Schulen Tests erhalten, die erst aus einzelnen Teilen zusammengestellt werden mussten. Das hat für Ärger und Unmut gesorgt, was ich sehr bedauere. Das Problem war, das ansonsten nicht ausreichend Tests vorhanden gewesen wären. In den nächsten Wochen soll sich das ändern. Trotzdem kann es auch weiterhin zu Schwierigkeiten in der Belieferung kommen, das liegt nicht in unserer Hand. Ich bitte hierfür um Ihr Verständnis.
Über die Auswertung der Testungen und das weitere Vorgehen informieren wir Sie zeitnah.
 
Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute, bleiben Sie bitte gesund!
 
Mit freundlichen Grüßen