Das neue Schulgesetz legt in § 49 fest, dass - beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 - in die Zeugnisse Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden müssen.
Neben Wissen und Fähigkeiten werden soziale und persönliche Kompetenzen bewertet, von denen man annehmen kann, dass sie für junge Menschen auf ihrem weiteren Bildungs- und Berufsweg wichtig sein könnten.

Beginnend mit dem Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2008/09 werden die Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen Noten in den folgenden drei Kategorien erhalten:

  1. „Leistungsbereitschaft“
  2. „Zuverlässigkeit/Sorgfalt“
  3. „Sozialverhalten“

 

Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt in vier Notenstufen, nämlich

  • sehr gut (= entspricht den Anforderungen im besonderem Maße)
  • gut (= entspricht den Anforderungen in vollem Maße)
  • befriedigend (= entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
  • unbefriedigend (= entspricht den Anforderungen noch nicht)

 

Beurteilungsbereich Arbeitsverhalten:

Die Beurteilung des Arbeitsverhaltens erfolgt in zwei Kompetenz- bereichen:

» Leistungsbereitschaft

» Zuverlässigkeit und Sorgfalt.

Im Bereich „Leistungsbereitschaft“ ist insbesondere auf eine klare Abgrenzung zur Fachbenotung zu achten. Als Kompetenz im Beurteilungsbereich Arbeitsverhalten geht es auch darum, die Lernanstrengungen zu dokumentieren, die sich nicht zwangsläufig in einer guten oder gar sehr guten Fachbewertung ausdrücken. Zur Konkretisierung und Beurteilung der einzelnen Kompetenzbereiche können u.a. folgende Indikatoren herangezogen werden:

 

Leistungsbereitschaft

Die Schülerinnen und Schüler

  • arbeiten konzentriert, auch über einen längeren Zeitraum
  • strengen sich auch bei ungeliebten Aufgaben und Anforderungen an
  • fragen nach und verlangen Klärung,wenn sie eine Aufgabe oder einen Arbeitszusammenhang nicht verstehen
  • erkennen Schwierigkeiten, fragen nach,holen sich Unterstützung ohne frühzeitig aufzugeben
  • suchen neue Aufgaben und zeigen Initiative
  • zeigen Interesse an neuen Themen und Aufgabenstellungen und nehmen diese in Angriff.

 

Zuverlässigkeit und Sorgfalt

Die Schülerinnen und Schüler

  • erscheinen pünktlich zum Unterricht und zu vereinbarten Terminen
  • halten Absprachen gewissenhaft und zuverlässig ein erledigen Aufgaben vollständig und termingerecht
  • führen Hefte und Arbeitsunterlagen ordentlich und nach den vereinbarten Vorgaben
  • halten Lern- und Arbeitsmaterialien in ordentlichem Zustand bereit
  • gehen mit Büchern, Materialien, Geräten usw. verantwortungsbewusst und sachgerecht um.

 

Beurteilungsbereich Sozialverhalten:

Die Note für das Sozialverhalten fasst die bisherigen drei Kompetenzbereiche zusammen. Die Bewertung des Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern bezieht sich auf deren Verhalten im weiteren schulischen Kontext (Unterricht, Unterrichtsgänge, Klassenfahrten etc.), jedoch nicht auf deren Verhalten im privaten Bereich. Zur Konkretisierung und Beurteilung des Sozialverhaltens können u.a. folgende Indikatoren herangezogen werden:

Die Schülerinnen und Schüler

  • nehmen verantwortungsbewusst Aufgaben und Pflichten für die Klasse/Gruppe wahr
  • erkennen unterschiedliche Ideen an; tragen dazu bei, eine gemeinsam getragene Lösung zu finden
  • halten vereinbarte Regeln ein und beachten Höflichkeitsformen situationsangemessen
  • erkennen Leistungen anderer an, hören angemessen zu und lassen andere ausreden
  • hören zu,wenn Kritik an der eigenen Leistung oder dem eigenen Verhalten geübt wird, und sind bereit, sich mit der Kritik sachlich auseinanderzusetzen
  • nehmen Konflikte mit anderen wahr, sprechen diese angemessen an und versuchen sie mit friedlichen Mitteln zu lösen.

Ein positives Sozialverhalten ist nicht mit Konfliktvermeidung um jeden Preis gleichzusetzen. Kompetenzen zeigen sich vielmehr darin, eigene Standpunkte in der Sache engagiert, im Umgang jedoch respektvoll und ohne persönliche Verletzungen zu vertreten.

 

Als Grundlage der Bewertung erstellen die Klassenlehrer/innen für alle Schüler/innen vor der Zeugnisausgabe einen Vorschlag zur Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

Auf der Grundlage dieses Vorschlags berät und entscheidet die Klassenkonferenz über die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens.

Die Bewertung beeinflusst die Entscheidung über die Versetzung nicht. Über die Versetzung in die nächst höhere Klasse und über das Erreichen eines Abschlusses entscheiden allein die in den Fächern erbrachten Leistungen.